In der Pflegeversicherung ist ein monatliches Budget für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen, mit dem die Leistungen der Tagespflege finanziert werden können.
Das Budget für den jeweiligen Pflegegrad beträgt pro Monat:
Diese Beträge sind ausschließlich für die Tagespflege und können nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld beansprucht werden.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.
Entgelt für pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird.
Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets von den Pflegekassen bezahlt.
Für unsere Tagespflege betragen die Sätze von 01.10.2020
bei Pflegegrad 1: 49,13 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 2: 51,72 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 3: 54,31 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 4: 56,89 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 5: 59,48 Euro pro Tag
jeweils, zuzüglich eines Betrages für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung in Höhe von 2,00 Euro pro Tag sowie eines Zuschlages zur Refinanzierung der einrichtungsindividuellen Ausbildungskosten von 1,54 Euro pro Tag.
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